Ein Balkon im Grünen - darf dort ein Vogelfutterhaus stehen?

Vogelhäuser auf Balkonen grundsätzlich erlaubt

Das Futterhäuschen ist gerade erst angebracht und die ersten Vögel kommen zu Besuch, und schon gibt es Ärger. Der Vermieter meldet sich und behauptet, dass Vogelhäuser auf Balkonen verboten sind.

Ein kleines Vogelhaus auf einem Balkon
Rechtsfrage: Ist das Vogelhaus auf dem Balkon erlaubt?

Aber stimmt das wirklich und muss man das einfach hinnehmen?

Gerichtsurteil: Zulässige Nutzung des Balkons

Nein! Gegen ein solches Verbot können sich Mieter mit einem Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 21.05.2010 (Az. 65 S 540/09) wehren. Denn der Balkon ist eine „Öffnung in die Umwelt“, so das Gericht, die man unter anderem dafür nutzen darf, sich an dem Flug und dem Gezwitscher von Vögeln zu erfreuen. Weiterhin sei das Anlocken und Füttern von Vögeln üblich und verbreitet. Dass dabei auch Vogelkot auf den Balkonen auftreten kann, lasse sich nicht vermeiden und müsse von Nachbarn hingenommen werden.

Die erlaubte Nutzung des Balkons sieht das Gericht erst dann als überschritten an, wenn es durch die Vogelfütterung zu einer unverhältnismäßigen Verschmutzung durch Vogelkot mit gesundheitlich bedenklichen Folgen kommt.

Zulässig ist es daher, in der Hausordnung das Füttern von Tauben zu verbieten. Denn hier handelt es sich um recht große Vögel, deren Kot häufig Krankheitserreger enthält. Ausdrücklich wird in dem Urteil aber darauf hingewiesen, dass das Tauben-Verbot in der Hausordnung nicht automatisch für jedwede Vogelarten gilt.

Eine Taube sitzt in einem Baum
Die Taube - auf dem Balkon von Mietwohnungen unerwünscht

Regeln für das Futterhäuschen auf Balkonien

Was ist also zu beachten, wenn man Sing- und Gartenvögel auf dem Balkon füttern möchte? Tauben, Möwen und andere große Vögel dürfen nicht angelockt werden. Dies stellt man am besten sicher, indem man die Fütterung entsprechend anpasst, also z.B. Meisenknödel oder solche Futterautomaten verwendet, die nur von kleinen Vögeln genutzt werden können. Erlaubt ist auch ein Vogelhaus auf dem Balkon, wie es der Deutsche Mieterbund in seinen Stichworten zum Mietrecht ausführt.

Auch der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland äußert sich zur Rechtslage und weist laut verschiedener Berichte in der Tagespresse vom 19.08.2013 darauf hin, dass das Füttern von Vögeln auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt ist. Auch das Aufstellen eines Vogelhauses auf dem Balkon bezeichnet der Eigentümerverband als zulässig. Auf der Internetseite des Verbandes scheint eine entsprechende Pressemitteilung zwar nicht veröffentlich zu sein. Wenn man jedoch mit den Begriffen "Eigentümerverband Haus und Grund" sowie "Vogelhaus" und "Balkon" die Suchmaschine bemüht, erscheinen direkt verschiedene Nachrichten- und Presseseiten, die zu diesem Thema berichten.

Zu beachten ist allerdings auch ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/Main vom 02.10.2013 (Az.: 33 C 1922/13), in dem die Rechtslage weiter konkretisiert wird. Demnach muss das Vogelhaus auf dem Balkon so aufgestellt werden, dass es nicht über die eigene Balkonfläche hinausragt. Dadurch soll der darunter wohnende Nachbar davor geschützt werden, dass Vogelkot und Futterreste direkt auf ihn hinab fallen.

Auch auf die Umgebung kommt es an

Das Landgericht Berlin geht in seinem Urteil auch auf die Umgebung ein und führt dazu aus, dass ein Vogelhaus insbesondere dann zulässig ist, wenn sich das Gebäude mit dem Balkon in einem begrünten Bereich befindet. Das ist ein vernünftiges Argument: wenn man ins Grüne zieht, gehören Natur und Vögel auch dazu.

Vier Balkone im Grünen
Hier im Grünen spricht nichts gegen Vogelhäuser auf Balkonen...

Zu der Frage, wie es sich mit Balkonen im Innenstadtbereich verhält, äußert sich das Landgericht nicht. Man kann aber vermuten, dass bei einer sehr engen Bebauung im Stadtkern und z.B. einer Glasfront mehr Zurückhaltung bei der Installation von Futterstellen auf Balkonen geboten ist. Hier wird dann ggf. nur ein kleiner Futterautomat zulässig sein. Dies wird umso mehr gelten, wenn sich in der Umgebung vor allem Stadttauben aufhalten und sonst kaum Sing- und Gartenvögel zu sehen sind.

Die drei Kölner Kranhäuser am Rhein - im Vordergrund zwei Frachtschiffe
Die Kölner Kranhäuser - an solchen Glasfronten in der Innenstadt könnte es mit Balkon-Vogelhäusern schwieriger werden

Zusammenfassend lautet die Daumenregel also wie folgt: Je grüner und je mehr Natur, desto mehr Vogelhaus!

Und als Wohnungseigentümer?

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn man als Wohnungseigentümer in einem Haus mit mehreren Eigentümer-Parteien wohnt? Hier ist es zunächst ratsam, in die von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossene Hausordnung zu schauen

Die Eigentümergemeinschaft kann in der Hausordnung vereinbaren, dass das Füttern von Tauben und Möwen auf dem Grundstück oder von den Wohnungen aus nicht gestattet ist. Dieses Verbot kann notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden, wie in einem Urteil des Amtsgerichts München vom 23.09.2015 (Aktenzeichen 485 C 5977/15 WEG) zu lesen ist.

In dem genannten Fall hatte ein Wohnungseigentümer an der Decke seines Balkons Meisenknödel aufgehängt, in die Blumenkästen Rosinen gestreut, ein Gefäß mit Sonnenblumenkernen und Käsestreifen aufgestellt sowie eine Vogeltränke installiert.

Da hierdurch unter anderem auch Tauben zum Balkon gelockt wurden, untersagte das Amtsgericht dem Wohnungseigentümer die weitere Fütterung. Da die Tauben auch das Gemeinschaftseigentum - also z.B. äußere Wände und das Dach - mit Kot beschmutzen und daraus neben der Verunreinigung auch eine mögliche Gesundheitsgefährdung resultiere, sei auch das Rücksichtnahmegebot des § 14 WEG verletzt.

Fazit: In der Hausordnung kann das Füttern von Tauben und Möwen untersagt werden. Aber auch ohne ein solches Verbot folgt schon aus dem Wohnungseigentumsrecht (WEG), dass zumindest das Anlocken von übermäßig vielen Tauben von den anderen Wohnungseigentümern nicht geduldet werden braucht. Vogelfreunde, die als Eigentümer vom Balkon aus Vögel füttern möchten, sollten also darauf achten, dass nur Singvögel angelockt werden.

Das Balkon-Vogelhaus am praktischen Beispiel erläutert

Die Größe dieses Vogelhauses (siehe das nachfolgende Bild) ist für eine Installation auf dem Balkon noch in Ordnung. Die Grundfläche beträgt ca. 30 x 20 cm. Zudem handelt es sich um ein sog. Silo-Vogelhaus. Der Futtervorrat befindet sich also in dem Kamin in der Mitte des Vogelhauses. Damit wird das Futter nur dosiert abgegeben, so dass der Betrieb der Futterstelle insgesamt sauberer abläuft.

Ein Silo-Vogelhaus auf einem Balkon im Erdgeschoss
Dieses Vogelhaus dürfte die Nachbarn nicht stören

Um das Futter nachzufüllen, wird oben der Decke abgenommen und die Körnermischung eingefüllt. Unten an dem Kamin befinden sich dann kleine Öffnungen, durch die das Futter nach und nach auf die Bodenplatte des Vogelhauses rutscht. Dies hat den Vorteil, dass das Vogelhaus im Vergleich zu normalen Futterhäuschen deutlich sauberer betrieben werden kann. Denn es rutscht immer nur so viel Futter nach, wie auch gefressen wird. Insofern ist ein Silo-Vogelhaus für den Balkonbetrieb besonders geeignet.

Das Vogelhaus ist auf einem Kantholz angebracht und ragt zur Hälfte über den Balkon. Ab dem ersten Stock und höher ist dies ein Problem, da Futterreste und Vogelkot möglicherweise auf die Balkone darunter fallen könnten. In höheren Lagen sollte diese Installationsart daher vermieden werden, um Probleme mit anderen Mietern zu vermeiden.

Hier handelt es sich jedoch um einen Erdgeschoss-Balkon, der zudem außen hängende Blumenkästen hat, die sich unter dem Vogelhaus befinden. Hinzu kommt, dass unter dem Balkon Sträucher wachsen, so dass herabfallende Reste darin verschwinden. Gegen dieses Vogelhaus dürften daher keine Einwände bestehen.

Der Futterautomat - ideal für kleine Balkone

Eine sehr gute Idee für Balkone sind weiterhin die sog. Futterautomaten. Der Nachteil dieser Automaten besteht darin, dass sie nicht wie ein klassisches Vogelhaus aussehen, sondern eine eher technische Anmutung haben. Dieser Aspekt mag Traditionalisten stören.

Ein Futterautomat aus Edelstahl auf einem Balkon
Einfach zu pflegen - ein Futterautomat aus rostfreiem Edelstahl

Auf dem Balkon haben die Futterautomaten jedoch unbestreitbare Vorteile. Zum einen gibt es sie in verschiedenen Formen und Größen. Damit kann in jedem Fall ein solches Modell gewählt werden, an dem nur kleine Singvögel ihre Freude haben, nicht aber Tauben.

Weiter läuft der Betrieb der Automaten sehr sauber ab – wie auf dem Foto erkennbar, gibt es nur kleine Futteröffnungen. Der Anteil des Futters, das unabsichtlich von den Vögeln verteilt wird, reduziert sich auf ein Minimum. Letztendlich ist auch die Installation der Futterautomaten einfach. Man braucht lediglich einen Haken, an dem die Futterstelle aufgehängt wird. Auch hier sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Futterautomat über der eigenen Balkonfläche hängt, damit Ärger mit dem Nachbar darunter ausgeschlossen ist.

Zusammenfassung

Um Ärger mit Nachbarn zu vermeiden, sollte das Vogelhäuschen also der Balkongröße und den Abständen zwischen den Balkonen angepasst sein. Ideal sind kleine Futterhäuschen, an denen immer nur ein Vogel landen kann. So hält sich der „Flugverkehr“ auch in Grenzen. Weiter sollte man darauf achten, das Vogelhaus so aufzustellen, dass möglichst wenig Futterreste und Vogelkot auf benachbarte Balkone und Terrassen fallen können.